Befreiung von der Versicherungspflicht
Von der Versicherungspflicht befreit zu werden, ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Arbeitnehmer
- Das Einkommen liegt unter der Grenze der gesetzlichen Versicherungspflicht
- Arbeit in Teil- oder Altersteilzeit, Elternzeit oder Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit wegen Pflege
Arbeitslose
- Fünf Jahre vor Bezug des Arbeitslosengeldes hat keine Krankenversicherung bestanden.