Leistungen für Pflegepersonen bei Pflegezeit und kurzzeitiger Arbeitsverhinderung
Ihre mhplus steht Ihnen gerne zur Seite. Pflege ist eine Herausforderung. Besonders für Angehörige, die im Beruf stehen.
Beruf und private Pflege unter einen Hut zu bekommen, ist herausfordernd. Deshalb können Sie sich bis zu zehn Tage unbezahlt von der Arbeit freistellen lassen. Auch haben Sie Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld. Es gleicht ihren Verdienstausfall aus.
Wichtig zu wissen
Die Voraussetzungen
- Bei einem nahen Angehörigen ist eine akute Pflegesituation aufgetreten.
- Dieser nahe Angehörige ist (voraussichtlich) pflegebedürftig (mindestens Pflegegrad 1).
- Sie organisieren die Pflege oder unterstützen diese aktiv
- Ihr Hausarzt stellt Ihnen eine Bescheinigung aus.
Bitte informieren Sie Ihren Arbeitgeber unbedingt über die voraussichtliche Ausfallzeit. Als Nachweis können Sie ihm die ärztliche Bescheinigung über die Pflegebedürftigkeit vorlegen.