Pflege in vollstationären Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen
Pflegebedürftige Behinderte sollen soweit möglich am Leben teilnehmen. Sei es mit Arbeit, Leben in der Gemeinschaft oder Bildung - im Vordergrund steht das Wohl dieser Menschen. Bei Pflegegrad 2 bis 5 gibt es die Möglichkeit, in einer vollstationären Einrichtung zu leben. Die Pflegekasse beteiligt sich an den Kosten.