Pflegeversicherung: Zusätzliche Leistungen für Pflegepersonen
Nahe Angehörige haben die Möglichkeit, für einige Zeit die Versorgung von Pfegebedürftigen selbst zu übernehmen.
Wenn zehn Tage zu wenig sind, können Sie sich bei einer Pflegezeit auch teilweise oder vollständig für bis zu sechs Monate vom Job freistellen lassen. Der Anspruch gilt für alle Pflegegrade. Trotzdem sind sie sozialversichert. Das gilt in Betrieben mit mindestens 15 Mitarbeitern.
Sie haben dabei das Recht auf ein zinsloses Darlehen, das den Verdienstausfall ausgleichen soll. Den Antrag auf Förderung gibt es beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben.